Gegenstand des Versicherungsrechts ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherten und dem Versicherer. Auch das Verhältnis eines Geschädigten und dem Versicherer des Schädigers fällt hierunter.
Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Regulierung bei Krafthaftpflichtschäden in Folge eines Verkehrsunfalles. In diesem Zusammenhang beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch im Hinblick auf die Schadensregulierung mit der Kaskoversicherung.
Aufgrund unserer forensischen Erfahrung aus unzähligen Gerichtsverfahren, gehören auch die Rechtsschutzversicherung sowie die Berufs- und Betriebs-Haftpflichtversicherung zu unseren Kernkompetenzen.