Kann ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall - etwa reparatur- oder totalschadenbedingt - nicht genutzt werden, hat der Geschädigte während der Ausfalldauer Anspruch auf ein Mietfahrzeug. Insoweit beraten und vertreten wir Geschädigte und auch Mietwagenunternehmen, die aus abgetretenem Recht gegen den Schädiger und seine Haftpflichtversicherung vorgehen.
Der Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten stellt wohl eine der umstrittensten Schadenspositionen in Deutschland dar. Angesichts der Tatsache, dass wir für Mietwagenunternehmen aus abgetretenem Recht vorgehen, verfügen wir über fundierte Kenntnisse und können auf tausende selbst erstrittene erst- und zweitinstanzliche Entscheidungen zurückgreifen.