Durch die Beratung und Vertretung einer Vielzahl von Unternehmen im Kfz-Sektor (Autohäuser, Mietwagenunternehmen, Fahrzeugflotten etc.) hat sich eine Spezialisierung unserer Kanzlei ergeben.
Es bestehen fundierte und tiefgreifende Kenntnisse im Bereich der Unfallschadenregulierung, insbesondere auch im Hinblick auf die Erstattung der Kosten für die unfallbedingte Anmietung eines Ersatzfahrzeuges sowie im Bereich des Versicherungsrechts, speziell im Hinblick auf Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoregulierungen.
Eine sorgfältige und seriöse Bearbeitung sowie die unnachgiebige Durchsetzung Ihrer Ansprüche sind für uns obligatorisch, auch mit der gebotenen Härte.