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Strafrecht

Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren, Ihnen ist ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt worden. Jetzt gilt es Ruhe zu bewahren und dennoch schnell zu handeln.

Im Rahmen eines Strafverfahrens drohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.

Bei Alkohol- und Drogenfahrten sind darüber hinaus der Entzug der Fahrerlaubnis mit anschließender MPU (auch „Idiotentest“ genannt) keine Seltenheit.

Wir raten dringend an von Ihrem Recht die Aussage zu verweigern Gebrauch zu machen und uns zu Rate zu ziehen.
 

Biber & Buchner Rechtsanwälte - Emmeramsplatz 5 - (im Schloss St. Emmeram)
93047 Regensburg – Telefon:  +49 (0)941 – 63 08 29-0 oder Fax: +49 (0)941 – 63 08 29-11
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