Sie haben sich getrennt oder wollen sich von ihrem Ehepartner trennen. Dies ist der Zeitpunkt für eine familienrechtliche Beratung.
Aufgrund unserer Erfahrung sind wir in der Lage für sie maßgeschneiderte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen zu treffen.
Wir beraten und vertreten sie - außergerichtlich und gerichtlich - in den mit einer Scheidung einhergehenden Folgesachen wie etwa Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsaugleich, Sorge- und Umgangsrecht, um nur einige zu nennen.