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Privates Baurecht/Werkrecht

Ein Bauherr beauftragt ein Werkunternehmen etwa mit der Herstellung eines Wohnhauses. Bereits nach Beauftragung ist oft streitig, wann die erste Zahlung in welcher Höhe zu erfolgen hat. Wie ein Gewerk zu erstellen ist oder ob ein Mangel vorliegt bildet einen weiteren häufig auftretenden Aspekt der zu Streitigkeiten führt.

Den Schwerpunkt im privaten Baurecht/Werkrecht bildet in unserer Kanzlei die Beratung und Vertretung von Bauträgern, Immobiliengesellschaften und sonstigen Werkunternehmern aber auch privaten Bauherren. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die Durchsetzung und Abwehr von Werklohn- und Mangelansprüchen.


Biber & Buchner Rechtsanwälte - Emmeramsplatz 5 - (im Schloss St. Emmeram)
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