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Arbeitsrecht

Möchten Sie eine Abmahnung oder eine Kündigung aussprechen bzw. einen Aufhebungsvertrag abschließen, sind insbesondere die von dem Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an die Wirksamkeit zu beachten.

Ist Ihnen das seit Jahren bezogene Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht bezahlt oder gar eine Kündigung überlassen worden, gilt es, starre Fristen einzuhalten.

Unsere langjährige Tätigkeit befähigt uns, Sie in allen Belangen des Arbeitsrechts – von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis – umfassend zu beraten und zu vertreten.


Biber & Buchner Rechtsanwälte - Emmeramsplatz 5 - (im Schloss St. Emmeram)
93047 Regensburg – Telefon:  +49 (0)941 – 63 08 29-0 oder Fax: +49 (0)941 – 63 08 29-11
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