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Personenschäden

Es ereignet sich ein Verkehrsunfall, der Fahrzeuginsasse ist verletzt. Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz seines Personenschadens, insbesondere auf die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Daneben entstehen aber oft auch Schäden aufgrund der Heilbehandlung durch Ärzte und Therapeuten oder aufgrund des Ausfalles der Arbeitskraft.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Abwehr aller Arten von Personenschäden wie etwa Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder auch dem Haushaltsführungsschaden. Unsere Tätigkeit erstreckt sich sowohl auf die Schadensabwicklung zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger, als auch auf Sozialleistungsträger, wie insbesondere Unfall-, Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.


Biber & Buchner Rechtsanwälte - Emmeramsplatz 5 - (im Schloss St. Emmeram)
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