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Krafthaftpflichtschäden

Ein Fahrzeug bremst, das darauffolgende Fahrzeug fährt auf. Dies ist nur eine der Ausgangssituationen für die Entstehung von Krafthaftpflichtschäden. Es folgt die Prüfung der Unfallverursachung sowie die Einschätzung einer Haftungsquote.

Die Besonderheit bei Krafthaftpflichtschäden besteht darin, dass die Schadensabwicklung über die Krafthaftpflichtversicherung des Schädigers erfolgt. Die bloße Einreichung von Unterlagen zur Regulierung der Schäden ist nicht mehr ausreichend. Es ist dringend anzuraten uns bei jedem Verkehrsunfall umgehend zu mandatieren. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung sind nach der herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung grundsätzlich vom Schädiger respektive seiner Haftpflichtversicherung zu tragen.

Wir beraten und vertreten Geschädigte aber auch die von Ihnen beauftragten Rechnungssteller aus abgetretenem Recht. Unseren Schwerpunkt bilden die klassischen Schadenpositionen wie Sach- bzw. Reparaturschäden und Sachverständigenkosten aber insbesondere auch Personenschäden sowie die unfallbedingte Anmietung.

Erforderlichenfalls setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten gerichtlich durch und wehren unberechtigte Ansprüche ab.


Biber & Buchner Rechtsanwälte - Emmeramsplatz 5 - (im Schloss St. Emmeram)
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