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DSGVO - Zustimmung von Webseitenbesucher:innen bei der dynamischen Einbindung von US-Webdiensten erforderlich

Beitrag von Frau Rechtsanwältin Buchner (27.07.2022).

Das Landgericht München hat in seinem Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20 ausgeführt, dass die dynamische Einbindung von US-Webdiensten (hier Google Fonts) ohne die Einwilligung von der Besucher:innen datenschutzwidrig ist.

Es kommt ein Auskunftsanspruch gemäß Art. 15, 4 Nr. 2 DS GVO; ein Anspruch auf Unterlassung gemäß § 823 Abs. 1 i.V.m § 1004 BGB analog und ein Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DS GVO in Betracht.

Gerne überprüfen wir Ihre Webseite, um Sie vor Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch zu bewahren.

Auch als Data Protection Risk Managerin ist Frau Rechtsanwältin Buchner Ihre Ansprechpartnerin.

 

 


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