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Krafthaftpflichtschaden - Regulierungsverzögerung, Erstattung höherer Anwaltskosten durch den Versicherer oder Aufsichtsbehörde

Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Holder (16.10.2020).

Die Krafthaftpflichtversicherer (Versicherer) wenden stets ein, dass ihnen eine Regulierungsdauer von 4 bis 6 Wochen zustehe. Vorher müsse eine Regulierung nicht vorgenommen werden.

Wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es höchst umstritten ist, ob eine solche Regulierungsfrist überhaupt besteht. Im Gesetz ist jedenfalls eine solche Regulierungsdauer nicht erkennbar.

Selbst unter Befürwortern einer 4 bis 6-wöchigen Regulierungsdauer ist aber anerkannt, dass eine solche gerade nicht immer und pauschal besteht, sondern es auf den konkreten Einzelfall ankommt. Auf die Frage hin, weshalb in einem besonderen Fall eine so lange Regulierungsdauer erforderlich war, nehmen die Versicherer indes keine Stellung.

Im Gegenteil tragen die Versicherer immer vor, es handle sich jeweils um einen durchschnittlichen Fall. Im Rahmen dessen sollen dann auch nur vorgerichtliche Anwaltskosten entstehen, die bei einem durchschnittlichen Fall abgerechnet werden dürfen.

Die Konsequenz dieser widersprüchlichen Aussage der Versicherer ist eindeutig. Dauert die Regulierung 4 bis 6 Wochen an oder beruft sich ein Versicherer auf eine 4 bis 6-wöchige Regulierungsdauer, kann der Versicherer in dieser Konsequenz dann auch nicht mehr davon sprechen, dass es sich um einen durchschnittlichen Fall handelt, der mit einer 1,3-fachen Regelgeschäftsgebühr abzugelten ist.

Beruft sich der Versicherer auf eine 4 oder gar 6-wöchige Regulierungsdauer hat er die Regulierung entweder verzögert oder räumt ein, dass die Sache doch umfangreich und schwierig war. Dann ist aber auch der Rechtsanwalt entsprechend mit einer höheren Geschäftsgebühr zu vergüten.

Die Gerichte erkennen immer mehr, die abwehrende und oft auch verzögernde Regulierungspraxis der Versicherer. Das Amtsgericht Ebersberg führt mit Urteil vom 01.09.2020; 9 C 329/20 aus wie folgt:

„Die restriktive Regulierungspraxis der Beklagtenseite mit mehreren Einwänden gegen die Zahlung rechtfertigt eine 1,8 Geschäftsgebühr.“

Wir zeigen den Versicherern ihr widersprüchliches Verhalten auf. Dies führt dazu, dass die Versicherer Ihre Regulierung deutlich beschleunigen. Denn die Versicherer wissen, dass sie sonst entweder höhere Rechtsanwaltskosten zu erstatten haben oder sich bestätigt, dass die Regulierung verzögert wird.

Die Versicherer haben die Wahl, ob Sie den Schaden schnell ausgleichen, höhere Rechtsanwaltskosten bezahlen oder sich eine Regulierungsverzögerung herausstellt, die der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Anzeige gebracht wird. Die Aufsichtsbehörde hat bei Regulierungsverzögerungen gegenüber dem Versicherer Sanktionsmaßnahmen zu verhängen (insb. Bußgelder und Auflagen).

Mit diesen Alternativen konfrontiert entscheidet sich der Versicherer uns gegenüber zumeist dafür, den Schaden besser schnell und abzugsfrei zu bezahlen. Andernfalls müssen höhere Anwaltskosten bezahlt oder der Aufsichtsbehörde erklärt werden, weshalb die Regulierung verzögert wurde.

 

 


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