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Verkehrsordnungswidrigkeiten - Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Eichinger (09.08.2019).

Die Frage ob ein Geschwindigkeitsverstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung. Zum einen ist es noch schwieriger ein Absehen vom Fahrverbot zu erreichen, als es bei fahrlässigen Verstößen ohnehin schon ist. Zum anderen werden vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem erhöhten Bußgeld bestraft.

So hat das AG Höxter Urt. v. 01.03.2016 - 11 OWi 301/15 für einen vorsätzlich begangenen Geschwindigkeitsverstoß von 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße von 300,00 € verhängt. Der Regelsatz sieht eine Geldbuße von nur 100,00 € vor. Das Urteil wurde vom OLG Hamm mit Beschl. v. 10.05.2016 - 4 RBs 91/16 bestätigt.

Erfolgt eine Verurteilung wegen Vorsatzes, so muss sich aus dem Urteil ergeben, dass der Betroffene die Geschwindigkeitsbegrenzung kannte und diese auch willentlich überschritten hat. Fehlt schon eines dieser beiden Elemente in der Urteilsbegründung, empfiehlt es sich gegebenenfalls Rechtsbeschwerde einzulegen.

Anderes gilt lediglich bei besonders hohen Geschwindigkeitsverstößen. So hat das OLG Hamm in seinem Beschluss festgestellt, dass das Gericht - ohne weitere Feststellungen zum Wissen und Wollen des Fahrzeugführers - von einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ausgehen kann, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 % überschritten hat. Im vorliegenden Fall, hatte der Betroffene mit 78 km/h innerorts geblitzt. Seine Geschwindigkeit lag somit sogar 56 % über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Wir sind Experten auf dem Gebiet der Verkehrsordnungswidrigkeiten und beraten Sie gerne mit Hinblick auf Ihren individuellen Fall.

 


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