Beitrag von Frau Rechtsanwältin Illmer (02.08.2019).
Das Landgericht Köln hatte über eine Schmerzensgeldklage einer Frau zu entscheiden, die nach einem EMS (Elektro-Muskel-Stimulation)-Probetraining an anhaltenden Muskelkater mit Belastungskopfschmerzen litt.
Die Richter wiesen die Klage mit Urteil vom 11.07.2018, Az.: 18 O 73/16, ab. In den Urteilsgründen heißt es hierzu wie folgt:
„Bei einem mehrtägigen Muskelkater, auch wenn er mit zweitägigen Belastungskopfschmerzen verbunden war, handele sich um eine Beeinträchtigung, wie sie nach jeder Art sportlicher Betätigung zu erwarten ist und üblicherweise von Sport treibenden hingenommen wird. Schmerzensgeld könne man dafür nicht beanspruchen.“