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Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Hosse (15.06.2023).

Wer unter Alkoholeinfluss mit einem E-Scooter fährt, gefährdet nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern riskiert auch die Entziehung seiner Fahrerlaubnis.

Nach einhelliger Rechtsprechung macht sich gemäß § 316 StGB wegen „Trunkenheit im Verkehr“ strafbar, wer mit einem Promillewert von mindestens 1,1 ein Fahrzeug führt.

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 08.05.2023, Az.: 1 Ss 276/22, verdeutlicht, dass E-Scooter mit anderen Kraftfahrzeugen gleichzustellen sind und eine Trunkenheitsfahrt regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis bewirkt. Der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main lag eine Alkoholfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,64 Promille zugrunde.

Wörtlich führt das OLG Frankfurt am Main in seiner Entscheidung dabei u.a. wie folgt aus:

„Nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB begründet die Begehung einer Straftat nach § 316 StGB eine Regelvermutung für die Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen im Sinne des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB mit der Folge der Entziehung der Fahrerlaubnis (BGH, Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 522/20) (…).

Das Amtsgericht stellt rechtsfehlerhaft darauf ab, dass der Angeklagte nicht Auto, sondern E-Scooter gefahren ist. Das widerspricht der Wertung des Verordnungsgebers, nach der solche Elektrokleinstfahrzeuge Kraftfahrzeuge sind (§ 1 eKFV) sind und damit den dafür geltenden allgemeinen Vorschriften unterliegen (…).

Im Übrigen können durch den Sturz eines Fußgängers oder Radfahrers infolge eines Zusammenstoßes mit dem E-Scooter ganz erhebliche, unter Umständen sogar tödliche Verletzungen verursacht werden. Ebenso wenig berücksichtigt das Amtsgericht in diesem Zusammenhang, dass andere, auch stärker motorisierte Verkehrsteilnehmer durch alkoholbedingte Fahrfehler eines E-Scooter-Fahrers zu Ausweichmanövern, abruptem Bremsen oder Ähnlichem veranlasst werden können, was ebenfalls gravierende Folgen haben kann.“

Da E-Scooter sich einer immer größeren Beliebtheit erfreuen, gilt auch hier der Slogan „don’t drink and drive“.

Wir sind Spezialisten im Bereich des Verkehrsrechts und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.

 

 


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