Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Holder (15.12.2022).
Im Rahmen von unfallbedingten Anmietungen wenden die gegnerischen Haftpflichtversicherer eine Vielzahl von Gründen ein, weshalb sie nur einen Teil der Mietwagenkosten bezahlen wollen.
So besteht etwa Streit darüber, ob bei den Mietwagenkosten ein unfallbedingter Aufschlag zu berücksichtigen ist. Die Geltendmachung eines solchen unfallbedingten Aufschlags beruht auf der Tatsache, dass Anmietungen im Zusammenhang mit Unfallereignissen für Vermieter mit erhöhtem Aufwand und Risiko verbunden sind.
Das Amtsgericht Erding hat dies mit Urteil vom 01.06.2022, 116 C 5170/21 zum Anlass genommen und sowohl den Schwacke-Mietpreisspiegel herangezogen, die Beachtlichkeit von Internetscreenshots verneint und einen unfallbedingten Aufschlag zuerkannt.
Der beklagte Haftpflichtversicherer hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Erding Berufung eingelegt. Wir haben dieses Urteil vor dem Berufungsgericht verteidigt. Daraufhin hat sich das für das Berufungsverfahren zuständige Landgericht Landshut mit Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO, 13 S 1650/22 eindeutig geäußert.
Zur Frage des unfallbedingten Aufschlages hat das zuständige Landgericht Landshut ausgeführt wie folgt:
Der obige Hinweis führte dazu, dass der beklagte Haftpflichtversicherer seine Berufung zurückgenommen hat. Hätte der Versicherer seine Berufung nicht zurückgenommen, hätte er noch höhere Kosten tragen müssen.
Wir decken fadenscheinige Ansichten der Haftpflichtversicherer auf und benennen die Probleme von Unfallgeschädigten.
Wir ermöglichen den Haftpflichtversicherern bereits vorgerichtlich angemessene Zahlung zu leisten. Tun sie dies nicht, nehmen wird sie gerichtlich in Anspruch und verteidigen Urteile auch in der Berufungsinstanz.
Im Schadensfall sollten Sie immer von Beginn an von der Möglichkeit der anwaltlichen Vertretung Gebrauch machen. Nur die fachkundige anwaltliche Vertretung kann dem Versicherer seine Grenzen aufzeigen und Geschädigte entsprechend beraten. Dies gilt umso mehr, als bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall der gegnerische Versicherer die Kosten der anwaltlichen Vertretung zu bezahlen hat und für Sie damit keine Kosten verbleiben.
Professionelle Autovermietungen wissen schon lange, dass eine adäquate Geltendmachung von Mietwagenkosten ohne eine fachkundige anwaltliche Vertretung aussichtslos ist. Die Versicherer zahlen freiwillig nur das, was Sie für richtig halten. Das ist meist nicht viel.
Wir sind Spezialisten für Verkehrsunfälle und setzen auch Ihre Interessen mit allem Nachdruck durch.