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Verpflichtung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung

Beitrag von Frau Rechtsanwältin Buchner (19.05.2022).

Gemäß der "Öffentlichen Bekanntmachung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 30.03.2022" sind alle Grundbesitzer (Eigentümer und Erbbauberechtigte) und alle Betreiber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt bis längstens 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung zu übermitteln.

Diese Erklärung soll über das Online-Portal "Elster" abgegeben werden.

Bei Nichtabgabe der Erklärung kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt und die Besteuerungsgrundlage geschätzt werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung.

Sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an die E-Mail-Adresse

grundsteuererklaerung@biber-rechtsanwaelte.de

 


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