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Ordnungswidrigkeiten - Scheibenwischerverwarnung wegen eines Parkverstoßes stellt keine Anhörung dar

Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Eichinger (15.01.2022).

Das AG Straubing stellt mit Beschluss vom 23.08.2021, OWi 441/21 fest, dass eine Scheibenwischerverwarnung keine Anhörung des Betroffenen darstellt und hebt den Kostenbescheid auf.

Im zugrundeliegenden Fall wurde mit einem Firmenfahrzeug ein Parkverstoß begangen. Das Ordnungsamt hatte eine Scheibenwischerverwarnung (sog. Knöllchen) hinterlassen. Erst 15 Tage nach dem Verstoß wurde die Halterfirma zur Fahrerermittlung mittels einfachem Brief aufgefordert. Nachdem das Verwarngeld nicht gezahlt wurde, wurde durch die Stadt ein Kostenbescheid gemäß § 25a StVG erlassen.

Hiergegen beantragte die Halterfirma gerichtliche Entscheidung. Das Amtsgericht Straubing führt in der Beschlussbegründung aus:

„Eine Anhörung des Halters ist nicht bereits in der sogenannten Scheibenwischerverwarnung zu erblicken. Sinn und Zweck des § 25 a StVG ist die sichere Feststellung, dass der Halter die Möglichkeit hatte, den Fahrzeugführer zu benennen.

Gemessen an diesen Voraussetzungen genügt die Scheibenwischerverwarnung nicht, um von einer sicheren Feststellung auszugehen. Es ist nicht hinreichend gewährleistet, dass die Scheibenwischerverwarnung zur Kenntnis des Halters gelangt. Hierbei sind lebensnah vielfältige Ursachen, angefangen von bloßem Vergessen bis zur Nichtwahrnehmung des Zettels, möglich. Auch ist im Hinblick auf die Begrifflichkeiten des eingetragenen Halters, der nicht zwingend immer die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat, für den Fahrer nicht zu überblicken bzw. einsehbar, wer als Halter zu benachrichtigen ist (NZV 2020, 504).“

Hinsichtlich der Fahrerermittlungsaufforderung stellt das Gericht fest, dass diese nach 15 Tagen bereits verspätet war. In Anlehnung an die Rechtsprechung zu § 31a StZVO ist eine 14-Tage-Frist einzuhalten.

Diese Thematik ist insbesondere für Firmen relevant, welche einen Fuhrpark unterhalten. Wir sind Spezialisten im Ordnungswidrigkeitenrecht und stehen Ihnen bei rechtlichen Fragen gern zur Seite.

 


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