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Novellierung des Kaufrechts mit Wirkung zum 01.01.2022

Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Hosse (15.12.2021).

Mit Wirkungen zum 01.01.2022 treten zahlreiche Änderungen im Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB) in Kraft, die sich vor allem im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs (Kauf eines Verbrauchers vom Unternehmer) auswirken. Um keinen Rechtsverlust zu erleiden, sind gerade Gebrauchtwagenhändler „gezwungen“, ihre Kaufverträge und Allgemeinen-Geschäftsbedingungen den neuen Richtlinien anzupassen. Wir sind Experten auf diesem Gebiet und beraten Sie gerne eingehend bei der Gestaltung ihrer Vertragsdokumente.

Für Verbraucher stellen die Änderungen eine weitere Stärkung ihrer Rechte dar. Bei Mängeln am Fahrzeug kann sich die Möglichkeit zum Vertragsrücktritt oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche erheblich erleichtern. Scheuen Sie sich nicht, uns bei „Problemen“ zu kontaktieren. Wir sind Spezialisten bei der Durchsetzung ihrer Gewährleistungsansprüche.

 


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