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Krafthaftpflichtschaden - Restwertangebot der gegnerischen Versicherung bei Reparaturschäden unbeachtlich

Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Holder (15.11.2021).

Die Krafthaftpflichtversicherer (Versicherer) beginnen vermehrt damit, dem Geschädigten im Reparaturfall ein Restwertangebot zu unterbreiten um ihn zur Abrechnung auf Totalschadenbasis zu zwingen.

Nicht anwaltlich vertretene Geschädigte verkaufen dann oft ihr Fahrzeug, obwohl sie es eigentlich weiternutzen wollten.

Dies ist falsch. Der BGH, Urteil vom 10.07.2007, VI ZR 217/06 führt aus:

„Benutzt der Geschädigte im Totalschadensfall (hier: Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts) sein unfallbeschädigtes Fahrzeug nach einer (Teil-) Reparatur weiter, ist bei der Abrechnung nach den fiktiven Wiederbeschaffungskosten in der Regel der in einem Sachverständigengutachten für den regionalen Markt ermittelte Restwert in Abzug zu bringen.“

Ein Verweis auf ein Restwertangebot ist vor diesem Hintergrund erst recht bei einem eigentlichen Reparaturschaden laut Gutachten nicht möglich. Andernfalls wäre der Geschädigte gezwungen, sein Fahrzeug zu verkaufen. Dies widerspricht den Grundsätzen des Schadensrechtes. Nach dem gesetzlichen Leitbild des Schadensersatzes ist der Geschädigte mit der Eigenersetzungsbefugnis Herr des Restitutionsgeschehens und darf selbst bestimmen, wie er mit der beschädigten Sache verfährt.

In der Entscheidung des BGH, Urt. v. 10.07.07, VI ZR 217/06 wird klargestellt, dass ein Restwert-Angebot des Schädigers respektive seines Haftpflichtversicherers nicht maßgeblich ist, wenn der Geschädigte im Falle eines Totalschadens sein unfallbeschädigtes Fahrzeug weiternutzt. Dies gilt für den Fall, bei welchem die Reparaturkosten höher als 130 % des Wiederbeschaffungswerts liegen. Dies gilt erst recht für den Fall, bei welchem die Reparaturkosten unter 130 % des Wiederbeschaffungswertes liegen.

Im Schadensfall sollten Sie immer einen Rechtsanwalt beauftragen. Nur der fachkundige Rechtsanwalt kann der Versicherung ihre Grenzen aufzeigen und auch den Geschädigten entsprechend beraten.

Wir sind Spezialisten für Verkehrsunfälle und setzen auch Ihre Interessen mit allem Nachdruck durch.

 


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