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Krafthaftpflichtschaden - Fälligkeit und Verzug bei Schadensersatzforderungen

Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Holder (27.11.2020).

Die Krafthaftpflichtversicherer (Versicherer) wenden vor Gericht stets ein, dass einseitige Zahlungsaufforderungen eines Rechtsanwaltes mit Fristsetzung nicht geeignet seien, Verzug zu begründen.

Dies ist falsch. Das Landgericht Freiburg im Breisgau, Urteil vom 20.03.2020, 5 O 71/19 führt insoweit aus wie folgt:

„Der Zinsanspruch ab 22.11.2018 rechtfertigt sich aus §§ 286 Abs. 1 S. 1, 288 BGB, denn es liegt mit dem Anwaltsschreiben vom 15.11.2018 an die Beklagte eine Mahnung nach Fälligkeit vor. Eine Mahnung ist eine an den Schuldner gerichtete Aufforderung des Gläubigers, die geschuldete Leistung zu erbringen. In der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den Gläubiger liegt eine Mahnung, wenn der Gläubiger den Schuldner auffordert, die Rechnung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu begleichen, und damit die für eine Mahnung erforderliche eindeutige Leistungsaufforderung zum Ausdruck bringt (vgl. BGH NJW 2006, 3271). So verhält es sich hier. Der Kläger forderte die Beklagte im Schreiben vom 15.11.2018 auf, bis zum 21.11.2018 zu leisten. Durch die Formulierung "Wir bitten um Bezahlung des [...] Betrages [...] bis zum 21.11.2018." wurde unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass der Kläger die Leistung einfordert.

Soweit sich die Beklagte mit einem Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 27.06.2007 - 1 W 23/07) auf eine zu kurz bemessene Frist beruft, verkennt sie, dass es in diesem Beschluss überhaupt nicht um eine Mahnung geht, sondern um die Erhebung der Klage nur drei Wochen nach einem Unfall.

Dem steht auch nicht entgegen, dass in der Mahnung eine überhöhte Forderung geltend gemacht wurde, denn auch eine Zuvielmahnung ist eine wirksame Mahnung, wenn der Schuldner die Erklärung nach den Umständen des Falles als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger auch zur Annahme der nach seiner Vorstellung zu geringen Leistung bereit ist (BGH NJW 2006, 769, 771; NJW 2006, 3271, 3272). Voraussetzung für den Verzug ist, dass der Schuldner den geschuldeten Betrag zuverlässig ermitteln kann (BGH NJW 2006, 3271) Die Beklagte musste das Schreiben als Aufforderung verstehen, die berechtigte Schadensersatzsumme zu bezahlen. In welcher Höhe diese für die einzelnen Schadensposten berechtigt ist, ist durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt und damit für die Beklagte als Versicherungsunternehmen auch ermittelbar.

Diese Mahnung erfolgte auch nach Eintritt der Fälligkeit, denn die Fälligkeit nach § 271 Abs. 1 BGB tritt in der Regel sofort mit der Verletzung des Rechtsguts ein, hier also zum Unfallzeitpunkt (vgl. BGH NJW 2009, 910).“

Bei einem Verkehrsunfall ist die Schadensersatzsumme sofort fällig. Die einseitige Zahlungsaufforderung eines Rechtsanwaltes mit Fristsetzung führt dazu, dass sich die gegnerische Versicherung nach dem Fristablauf in Verzug befindet.

Auch eine Zuvielmahnung ist eine wirksame Mahnung. Die gegnerische Versicherung muss die berechtigte Schadensersatzsumme bezahlen. In welcher Höhe diese für die einzelnen Schadensposten berechtigt ist, ist durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt und damit für ein Versicherungsunternehmen auch ermittelbar.

Wir zeigen den Versicherern die Rechtsprechung auf. Dies führt dazu, dass die Versicherer Ihre Regulierung deutlich beschleunigen. Denn die Versicherer wissen, dass sie sonst auch Zinsen schulden.

Mit diesen Alternativen konfrontiert entscheidet sich der Versicherer uns gegenüber zumeist dafür, den Schaden besser schnell und abzugsfrei zu bezahlen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass höhere Zinsen bezahlt werden müssen.

Wir sind Spezialisten für Verkehrsunfälle und setzen auch Ihre Interessen mit allem Nachdruck durch.

 


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