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Krafthaftpflichtschaden - Unfall in einem Kreisverkehr

Beitrag von Frau Rechtsanwältin Illmer (17.04.2020)

Kommt es in einem Kreisverkehr zu einem Unfall, spricht der Anscheinsbeweis - die alleinige Schuld - nicht grundsätzlich gegen den, der zuletzt in den Kreisverkehr eingefahren ist.

Das OLG Dresden führt mit Beschluss vom 04.11.19, Az.: 4 U 1797/19, aus wie folgt:

„Der Beweis des ersten Anscheins spricht nur dann für einen Vorfahrtsverstoß des in einen Kreisverkehr Einfahrenden, wenn er im Einmündungsbereich mit einem auf der Kreisfahrbahn fahrenden Verkehrsteilnehmer kollidiert, dessen Vorfahrtsberechtigung feststeht, weil er zuerst in den Kreisverkehr eingefahren ist.“

Eine Anwendung des Anscheinsbeweises kommt nur in Betracht, wenn der Unfall im Einmündungsbereich des Kreisverkehrs stattfindet. Ist dies nicht der Fall, ist für die Anwendung des Anscheinsbeweises auch dann kein Raum, wenn der zuletzt Eingefahrene mit überhöhter Geschwindigkeit eingefahren ist.

Wir sind Spezialisten in der Schadensregulierung. Gerne stehen wir Ihnen nach einem Verkehrsunfall zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.

 


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