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Verkehrsrecht - Übertretung der zulässigen Geschwindigkeit noch kein verbotenes Kraftfahrzeugrennen

Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Eichinger (03.04.2020).

Illegale Autorennen sind regelmäßig in den Schlagzeilen, da sie immer wieder zu Sach- und Personenschäden führen. Nicht selten sind auch unbeteiligte Personen betroffen. Solche Rennen sind nach § 315d StGB verboten und werden mit Freiheitstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Eine Verletzung von § 315d StGB kann dabei auch vorliegen, wenn ein Einzelner gegen die Norm verstößt. Eine Beteiligung mehrerer Personen ist nicht erforderlich. Dies kann dann der Fall sein, wenn ein Einzelner eine Rennsituation nachstellt. Es muss also nicht ein Wettkampf zwischen mehreren Fahrern stattfinden (§315d Abs.1 Nr.3 StGB).

Das Kammergericht Berlin (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 20.12.19, (3) 161 Ss 134/19 (75/19)) entschied nun in einem Fall, in dem der Betroffene mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr und verneinte einen Verstoß gegen § 315d Abs.1 Nr.3 StGB, da nicht nachgewiesen war, dass sich die Tat wesentlich von anderen Geschwindigkeitsübertretungen unterschied.

Das Kammergericht Berlin führt mit Beschluss vom 20.12.19, (3) 161 Ss 134/19 (75/19) aus wie folgt:

„Um dem Erfordernis des Renncharakters auf Tatbestandsebene Ausdruck zu verleihen, fordert die Regelung, dass der Täter mit der Absicht handeln muss; eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Die Urteilsgründe müssen somit konkrete Feststellungen zu den Umständen sowie dem Vorstellungsbild des Täters enthalten, die sein Verhalten von bloßen bußgeldbewehrten Verkehrsverstößen abheben und diesen den Charakter eines nachgestellten Kraftfahrzeugrennens geben.“

Es ist demnach nicht ausreichend, dass der Betroffene mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist. Entscheidend ist, dass der Betroffene eine höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen möchte und die Fahrt sich von einer gewöhnlichen Geschwindigkeitsüberschreitung unterscheidet. Dies ist etwa bei einer besonders risikoreichen Fahrweise der Fall, bei der der Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug droht.

Für eine Verurteilung ist es dann u.a. nötig, dass feststeht, dass und warum die Fahrt des Betroffenen sich von anderen Geschwindigkeitsverstößen abhebt. Ansonsten ist eine Ordnungswidrigkeit zu prüfen.

Wir sind Spezialisten im Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht und stehen Ihnen sehr gerne bei rechtlichen Probleme zur Verfügung.

 


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