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Krafthaftpflichtschäden - Erforderlichkeit des Anwalts in der Unfallregulierung

Beitrag von Herrn Rechtsassessor Eichinger (01.03.2019).

Oftmals zögern Privatpersonen damit, nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Ein abschreckender Faktor mag hierbei die Sorge davor sein, dass ungeahnte Kosten auf sie zukommen. Es ist jedoch nicht Ratsam sich bei der Schadensregulierung unbedacht in die Hände der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu begeben. Das AG München hat mit Urteil vom 10.07.18, 332 C 8584/18 kürzlich zu den Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfällen ausgeführt wie folgt:

„Die Pflicht zum Schadensersatz umfasst bei Verkehrsunfällen regelmäßig auch die Rechtsanwaltskosten, wenn die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig war (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB 69. Aufl. § 249, Rdn 57 m.w.N.).“

Die beklagte Haftpflichtversicherung behauptete im vorliegenden Fall, dass es sich um einen sogenannten „einfachen Fall“ handle, da sie die Haftung des Schädigers dem Grunde nach anerkannte. Demnach seine die Anwaltskosten nicht zu ersetzen. Das Gericht setzte sich mit dieser Rechtsfrage in seiner Entscheidung auseinander und kam zu dem Ergebnis, dass kein „einfacher Fall“ vorlag. Zur Begründung wurde bezeichnenderweise das Regulierungsverhalten der Haftpflichtversicherung angeführt:

„So ist gerichtsbekannt, dass von der Beklagten regelmäßig Einwendungen zur Schadenshöhe gemacht werden (…). Abzustellen ist, wie bereits erwähnt, auf die „ex ante“-Sicht. Daher handelt es sich vorliegend nicht um einen einfach gelagerten Fall, bei dem kein Rechtsanwalt hätte beauftragt werden dürfen.“

Das AG München stellt also fest, dass ein „einfach gelagerter Fall“ nicht allein deshalb vorliegt, weil sich die Schadensabwicklung im Nachhinein als komplikationslos erwiesen hat. Vielmehr ist stets mit Einwänden der Haftpflichtversicherungen hinsichtlich der Schadenshöhe zu rechnen.

Zögern Sie also nicht sich rechtlichen Beistand zu nehmen, auch wenn Ihrer Meinung nach die Verschuldensfrage eindeutig ist oder der Schädiger die Haftung dem Grunde nach anerkannt hat. Wir sind Spezialisten in der Schadensregulierung und stehen Ihnen gerne nach einem Verkehrsunfall zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.

 


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