Beitrag von Frau Rechtsanwältin Illmer (04.01.2019).
Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte aktuell darüber zu entscheiden, ob ein von Eheleuten verfasstes gemeinschaftliches Testament, mit dem sich die Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen, weiter Bestand hat, wenn es zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Scheidungsverfahren kommt.
Mit Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 26.09.2018, Az.: 3 W 71/18, hat das Oberlandesgericht bestätigt, dass das gemeinschaftliche Testament unwirksam ist, wenn gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 2268, 2077 BGB die Ehe geschieden wird oder die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hat.
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