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Angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei vollständiger Vereitelung der Reise

Beitrag von Frau Rechtsanwältin Bittermann (16.11.2018).

Der geplante und lang ersehnte Urlaub konnte aufgrund eines Buchungsfehlers nicht angetreten werden oder wurde anderweitig vereitelt? Ein solcher Fall ist ärgerlich und kann die wohl verdienten Urlaubstage schnell zu Nichte machen.

Neben der Minderung oder der vollständigen Rückerstattung des Reisepreises steht dem Reisenden bei einer durch den Reiseveranstalter zu vertretenden Vereitelung der Reise auch eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu. Hierzu hat der BGH nunmehr mit Urteil vom 29.05.2018, X ZR 94/17 entschieden wie folgt:

„Bei der Bestimmung der Höhe des Anspruchs des Reisenden gegen den Reiseveranstalter auf eine angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit sind vor allem das Ausmaß der Beeinträchtigung des Reisenden durch die nicht oder mangelhaft erbrachten Reiseleistungen und der Reisepreis zu berücksichtigen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 11. Januar 2005, X ZR 118/03, BGHZ 161, 389).(Rn.14).“ [Hervorhebungen diesseits]

Im Hinblick auf die zustehenden Ersatzansprüche im Nachgang ist eine Prüfung der rechtlichen Gegebenheiten in jedem Fall anzuraten.

 


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