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Krafthaftpflichtschäden - Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren

Beitrag von Frau Rechtsanwältin Illmer (12.10.2018). 

Sie wurden in einen unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt und die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung hat bereits mit Ihnen telefonisch Kontakt aufgenommen sowie ihre Eintrittspflicht dem Grunde nach bestätigt?

Scheuen Sie sich nicht, dennoch uns aufzusuchen und sich von uns in Ihrer Unfallangelegenheit vertreten zu lassen.

Das AG Aachen hat rechtsprechungskonform mit Urteil vom 20.07.2018, Az.: 113 C 31/18, wie folgt ausgeurteilt:

„Ein Schadensersatzanspruch umfasst auch die Kosten eines zu seiner Durchsetzung eingeschalteten Rechtsanwalts, wenn dessen Einschaltung zu dessen Durchsetzung zweckmäßig und erforderlich war (vgl. Grüneberg in: Palandt, 74. Aufl., § 249, Rn.57). (…)
Bei der Schädigung durch einen Verkehrsunfall liegt grundsätzlich kein einfach gelagerter Schadensfall vor. Angesichts der immer komplexer werdenden Rechtsprechung zu verschiedensten Schadenspositionen (z.B. nur: Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Stundenverrechnungssätze von Werkstätten) ist die Abwicklung eines Verkehrsunfallschadens für jeden, der nicht gerade über ausgeprägte Spezialkenntnisse auf dem Gebiet des Verkehrsunfallrechts verfügt, ein schwierig gelagerter Schadensfall (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 02.12.2014, Az. 22 U 171/13; LG Köln, Beschluss vom 12.08.2015, Az. 11 S 173/15; jeweils zitiert nach juris). Dass die Beklagte dem Kläger unstreitig telefonisch Deckung und Haftung für den Unfall bestätigt hat, führt zu keinem anderen Ergebnis. Die Beklagte hatte hiermit dem Kläger nur ihre Haftung dem Grunde nach bestätigt. Es war damit nicht geklärt, in welcher Höhe der Kläger die Beklagte berechtigt würde in Anspruch nehmen zu können. Um dies zu klären, war es aufgrund der vorbeschriebenen Komplexität aus Sicht eines vernünftigen Unfallgeschädigten dringend geboten, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Bei dieser Sachlage ist es unerheblich, welche Erwartungen der Kläger persönlich an das Regulierungsverhalten der Beklagten gehabt haben mag.“

Wir empfehlen auch bei für Sie eindeutigen Krafthaftpflichtschäden immer Kontakt mit uns aufzunehmen und uns mit der Geltendmachung zu mandatieren. Die hierfür anfallenden Anwaltsgebühren sind als Schadensposition seitens der Krafthaftpflichtversicherung bei unverschuldeten Verkehrsunfällen zu erstatten.

 


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