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Ausgleichsansprüche Fluggastrechte-VO

Beitrag von Frau Rechtsanwältin Illmer (31.08.2018).

Bereits im Oktober 2016 kam es an den Flughäfen zu zahlreichen Annullierungen und Flugverspätungen von mehreren Stunden. Hintergrund hierfür waren ungewöhnlich viele Krankmeldungen beim Flugunternehmen TUIFly.

Das Flugunternehmen weigerte sich vielfach entsprechende Entschädigungsleistungen zu erbringen. Das Unternehmen argumentierte damit, dass dieser „wilde Streik“ des Personals einen außergewöhnlichen Umstand darstelle und sie aus diesem Grund von ihrer Verpflichtung Ausgleichszahlungen zu leisten befreit seien.

Die Frage, ob ein „wilder Streik“ als außergewöhnlicher Umstand zu werten ist, wurde nunmehr im Rahmen eines sog. Vorabentscheidungsverfahrens durch den EuGH entschieden. Hierzu hat der EuGH mit überraschend schnellem Urteil vom 17.04.2018, Az.: C-195/17, wie folgt entschieden:

„Somit steht fest, dass das Personal von TUIfly diesen „wilden Streik“ auslöste, um seine Forderungen – die konkret die von der Unternehmensleitung angekündigten Umstrukturierungsmaßnahmen betrafen – zu erheben.

Wie die Europäische Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen zutreffend ausführt, gehören Umstrukturierungen und betriebliche Umorganisationen aber zu den normalen betriebswirtschaftlichen Maßnahmen von Unternehmen.

Somit ist es nicht ungewöhnlich, dass sich Luftfahrtunternehmen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten mit ihren Mitarbeitern oder einem Teil von ihnen gegenübersehen können. (…)

Daher kann ein solcher Streik nicht als „außergewöhnlicher Umstand“ im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 eingestuft werden, der das ausführende Luftfahrtunternehmen von seiner in Art. 5 Abs. 1 Buchst. C und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung vorgesehenen Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen zu befreien vermag.“

Aktuell ist TUIFly dabei, die angemeldeten Ausgleichsansprüche aus diesem Vorfall abzuarbeiten.

Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihnen Ansprüche gegen Luftfahrtunternehmen bei Flugannullierungen und Flugverspätungen zustehen und setzen diese für Sie durch.

 


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